Donnerstag, 19. Juli 2012

EGMR entscheidet über Recht auf Sterbehilfe in Deutschland

EGMR entscheidet über Recht auf Sterbehilfe in Deutschland

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet heute über ein mögliches Recht auf Sterbehilfe in Deutschland.

Deutsche Behörden hatten einer querschnittsgelähmten Frau ein tödliches Medikament für einen Suizid in Deutschland verweigert; sie war daraufhin in die Schweiz ausgewichen, wo sie sich 2005 das Leben nahm.

Der in Braunschweig lebende Witwer reichte Beschwerde beim EGMR ein. Er sieht das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben verletzt. Seine Frau war nach einem Sturz im Jahr 2002 gelähmt und auf künstliche Beatmung sowie ständige Betreuung angewiesen; sie wollte daher ihrem Leben ein Ende setzen.

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